Ratgeber

Nicht-EU-Fachkraft in der Schweiz anstellen: Schritt für Schritt

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Personen aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA anzustellen ist möglich, die Schweiz lässt Drittstaatsangehörige aber nur unter klaren Bedingungen zu. Das Gesuch stellt der Arbeitgeber, nicht die angestellte Person. Dieser Ratgeber zeigt, was die Behörden prüfen, wie das Verfahren abläuft und wo es am häufigsten hakt.

1. Prüfen, ob die Anstellung bewilligungsfähig ist

Das Bundesrecht nennt mehrere Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen:

  • Gesamtwirtschaftliches Interesse. Die Anstellung muss im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegen. Sie begründen das im Gesuch.
  • Kontingente. Bewilligungen für Drittstaatsangehörige sind begrenzt. Für 2026 hat der Bundesrat höchstens 4'500 B-Bewilligungen und 4'000 L-Bewilligungen festgelegt, dazu ein separates Kontingent für britische Staatsangehörige (2'100 B und 1'400 L).
  • Inländervorrang. Sie müssen zeigen, dass Sie in der Schweiz und im EU/EFTA-Raum trotz echter Suchbemühungen keine geeignete Person gefunden haben.
  • Stellenmeldepflicht. In Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von 5% oder mehr muss die Stelle zuerst dem RAV gemeldet werden.
  • Qualifikation. Zugelassen werden Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte, in der Regel mit Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung.
  • Lohn- und Arbeitsbedingungen. Lohn und Bedingungen müssen orts-, berufs- und branchenüblich sein. Der Arbeitsvertrag sollte festhalten, dass er nur bei Erteilung der Bewilligung gilt.
  • Wohnung. Eine angemessene Unterkunft muss vorhanden sein.

Es gibt Ausnahmen, etwa für Kaderleute, die innerhalb eines Unternehmens versetzt werden, oder für Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab.

2. Das Dossier vorbereiten

Ein vollständiges Dossier ab dem ersten Tag ist der wichtigste Faktor für ein reibungsloses Verfahren. Typischerweise gehören dazu der unterzeichnete Arbeitsvertrag, eine Stellenbeschreibung, Lebenslauf, Diplome und Pass der Person, Nachweise Ihrer Suchbemühungen und, wo nötig, die Bestätigung der RAV-Meldung. Jeder Kanton hat eigene Formulare und Checklisten. Die genaue Liste hängt deshalb vom Arbeitskanton ab.

3. Das Verfahren, vom Gesuch bis zum ersten Arbeitstag

  1. Der Arbeitgeber reicht das Gesuch ein, und zwar bei der kantonalen Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde im Arbeitskanton.
  2. Der Kanton prüft das Gesuch und fällt einen Vorentscheid.
  3. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) stimmt zu, wenn der Kanton das Gesuch gutheisst. Die Verfügung ist für den Arbeitgeber kostenpflichtig und berechtigt noch nicht zur Einreise.
  4. Visum. Braucht die Person ein Visum, ermächtigt die kantonale Behörde die Schweizer Vertretung im Ausland, wo die Person das Visum abholt.
  5. Einreise und Anmeldung. Nach der Einreise meldet sich die Person innert 14 Tagen bei der Wohngemeinde an. Arbeiten darf sie erst nach der Anmeldung.

4. Wie lange es dauert

Nach unserer Erfahrung dauert es meist 8 bis 12 Wochen ab Einreichung, manchmal auch weniger. Planen Sie den Stellenantritt entsprechend: Ein Start innert eines Monats nach Einreichung ist nicht realistisch.

5. Häufige Gründe für Verzögerungen und Ablehnungen

  • Ein Stellenantritt, der für das Verfahren zu früh angesetzt ist.
  • Zu schwache Nachweise der Suche im Inland und im EU/EFTA-Raum.
  • Ein Lohn unter dem, was für Funktion und Region üblich ist.
  • Fehlende Unterlagen, die zu Rückfragen der Behörde und verlorenen Wochen führen.

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen Ihren Fall vorab, stellen ein vollständiges Dossier zusammen, reichen es beim Kanton ein und begleiten es bis zum Entscheid, zum Fixpreis. Starten Sie mit unserem Eignungscheck für eine erste Einschätzung in zwei Minuten, oder schreiben Sie uns zu Ihrem Fall.

Quellen

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Den Entscheid fällen die kantonalen Behörden und das SEM.