Was wir übernehmen

Jede Bewilligungsart, ein Team.

Von der einzelnen Arbeitsbewilligung bis zur strategischen Anstellung über mehrere Jahre: Wir kümmern uns um die Unterlagen, den Kontakt mit den Behörden und die Fristen – damit nichts liegen bleibt.

Kernleistungen
01
Arbeitsbewilligungen
L- und B-Bewilligungen von A bis Z, in allen 26 Kantonen – inklusive Überblick über die Kontingente.
02
Familiennachzug
Ehepartner und Kinder kommen parallel zur Arbeitsbewilligung in die Schweiz – nicht erst im Nachhinein.
03
Anmeldung
Anmeldung bei der Gemeinde nach der Einreise, damit Ihre Fachkraft vom ersten Tag an alles korrekt erledigt hat.
04
Verlängerungen
Wir behalten Ablaufdaten im Blick und reichen Verlängerungen rechtzeitig ein – ohne Hektik in letzter Minute.
Einsatzarten
L-Bewilligung

Kurzaufenthalte

Bis zu 1 Jahr

Projekteinsätze, Wissenstransfer, vorübergehende Engpässe.

  • —Projekt- und Beratungseinsätze
  • —Wissenstransfer und Schulungen
  • —Vorübergehende personelle Engpässe
  • —Beschleunigte Bearbeitung möglich
B-Bewilligung

Längerfristige Anstellungen

Ab 1 Jahr, meist 1–3 Jahre

Strategische Funktionen, Marktaufbau, Führungsaufgaben.

  • —Strategische und leitende Funktionen
  • —Marktaufbau und Expansion
  • —Führungsentwicklung
  • —Familiennachzug inbegriffen

Nicht sicher, welche Bewilligung Sie brauchen?

Wir finden die passende Bewilligung anhand von Funktion, Dauer und Ihren Zielen. Machen Sie den Eignungscheck oder sprechen Sie direkt mit uns.

Bearbeitungsdauer
8–12 Wochen

Von der Einreichung bis zum Entscheid, in allen Kantonen – manchmal auch schneller. Am meisten bewirkt ein vollständiges Dossier ab dem ersten Tag. Deshalb prüfen wir jedes Dokument, bevor wir es einreichen.

— Fragen

Häufige Fragen

Wer stellt das Gesuch für die Arbeitsbewilligung – der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmerin?

In der Schweiz reicht der Arbeitgeber das Gesuch beim kantonalen Migrationsamt ein, nicht die angestellte Person. Wir bereiten die Unterlagen vor, reichen das Gesuch ein und verfolgen es bis zum Entscheid. Ihr Unternehmen muss sich nicht selbst in das Verfahren einarbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen einer L- und einer B-Bewilligung?

Die L-Bewilligung ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung für bis zu ein Jahr. Die B-Bewilligung ist eine Aufenthaltsbewilligung für längere Aufenthalte und kann verlängert werden. Welche gilt, hängt vom Arbeitsvertrag, von der Nationalität und vom Kanton ab. Unser Eignungscheck gibt Ihnen eine erste Antwort.

Können wir jemanden aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat anstellen?

Oft ja, aber die Regeln sind streng. Für Personen aus Drittstaaten gelten in der Regel Kontingente, und der Arbeitgeber muss zeigen, dass die Stelle nicht im Inland besetzt werden konnte. Meist muss es sich um eine Führungskraft, eine Spezialistin oder eine andere hoch qualifizierte Person mit orts- und branchenüblichem Lohn handeln. Wir prüfen Ihren Fall vorab.

Und bei Staatsangehörigen aus der EU/EFTA?

Für EU/EFTA-Staatsangehörige gelten in der Regel keine Kontingente. Je nach Aufenthaltsdauer genügt eine Anmeldung oder das Meldeverfahren statt eines vollständigen Bewilligungsgesuchs. Auch diese Anmeldung übernehmen wir, damit der Stellenantritt nicht ins Rutschen kommt.

Wie lange dauert eine Arbeitsbewilligung?

Nach unserer Erfahrung dauert es meist 8 bis 12 Wochen ab Einreichung, manchmal auch weniger. Entscheidend sind Kanton, Bewilligungsart und ob die Unterlagen vom ersten Tag an vollständig sind. Wir prüfen jedes Dossier vor der Einreichung und vermeiden so die häufigsten Verzögerungen.

Was kostet das?

Unser Honorar ist fix und auf der Preisseite aufgeführt: CHF 950 pro Bewilligung im Angebot «Einmalig», mit tieferen Preisen pro Bewilligung in den Abos Premium und Gold. Die Behördengebühren verrechnet der Kanton separat; sie hängen von der Bewilligungsart ab.

Kann die Familie mitkommen?

Ein Familiennachzug ist in vielen Fällen möglich. Die Voraussetzungen hängen aber von der Bewilligungsart, der Wohnung, dem Einkommen und dem Kanton ab. Wir übernehmen Gesuche für den Familiennachzug und sagen Ihnen vorab, ob ein Fall realistisch ist.

Was brauchen Sie von uns, um zu starten?

Einige Angaben zur Person (Nationalität, Funktion, Lohn, Arbeitskanton) und das geplante Eintrittsdatum. Genau das erfasst der Eignungscheck in zwei Minuten. Danach sagen wir Ihnen, welche Unterlagen nötig sind und wie es weitergeht.